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Barrierefreiheitserklärung: Muster-Formulierungen und Checkliste zur Veröffentlichung

Aktualisiert am 2026-08-07 · European Accessibility Act · Germany

Die fünf Pflichtangaben, die eine Barrierefreiheitserklärung nach Anlage 3 BFSG enthalten muss, erklären wir ausführlich in Barrierefreiheitserklärung nach BFSG: Pflichtinhalte laut Anlage 3 — dieser Text wiederholt diese Erklärung nicht, sondern setzt eine Ebene tiefer an: Wie formuliert man die einzelnen Punkte konkret, und in welcher Reihenfolge geht man die technische Veröffentlichung an, ohne einen Schritt zu vergessen? Wer noch nicht weiß, ob das eigene Angebot überhaupt unter das BFSG fällt, findet die Einordnung im Überblick zu BFSG-Pflichten.

Muster-Formulierungen je Pflichtangabe

Die folgenden Bausteine sind Platzhalter-Vorlagen — sie zeigen die Struktur, nicht den fertigen Text. Alles in eckigen Klammern muss durch die tatsächlichen Fakten des jeweiligen Angebots ersetzt werden; unverändert übernommene Platzhalter erfüllen Anlage 3 nicht.

1. Beschreibung der Dienstleistung

„Diese Erklärung gilt für [Domain/App-Name] in der Version vom [Datum], einschließlich [ggf. Teilbereiche wie Checkout, Kundenkonto, mobile App]. Ausgenommen sind [ggf. Fremdinhalte Dritter, die wir weder finanzieren noch kontrollieren]."

2. Geltende rechtliche Anforderungen

„Diese Erklärung beruht auf § 14 BFSG in Verbindung mit der BFSGV. Als technischer Maßstab gilt EN 301 549, die für Webinhalte die Konformität mit WCAG 2.1 Stufe AA voraussetzt."

3. Erfüllung der Anforderungen — inklusive bekannter Lücken

Das ist der Punkt, an dem die meisten Vorlagen zu vage bleiben. Konkret statt allgemein:

„[Angebot] erfüllt WCAG 2.1 AA [vollständig / weitestgehend / teilweise]. Grundlage der Bewertung: [Selbstbewertung am (Datum) / externes Audit durch (Prüfstelle) am (Datum), Bericht auf Anfrage]. Bekannte, noch nicht behobene Mängel: [Liste mit betroffenem Bereich + WCAG-Kriterium, z. B. „Produktfilter auf der Kategorieseite ist nicht per Tastatur bedienbar (2.1.1)“]. Für [Bereich] berufen wir uns auf die Ausnahme nach [§ 16 / § 17] BFSG, weil [kurze, im Einzelfall dokumentierte Begründung]."

Ein bloßes Auflisten „Wir arbeiten daran“ ohne WCAG-Bezug und ohne Bereichsangabe erfüllt diesen Punkt nicht — die Marktüberwachung prüft, ob die Angabe konkret genug ist, um nachvollziehbar zu sein.

4. Verbraucherinformationen nach Art. 246 EGBGB

„Verantwortlich: [Firmenname], [Anschrift], [E-Mail], [Telefon, falls vorhanden]. Vertretungsberechtigt: [Name]. Registereintrag: [Registergericht, Nummer, falls vorhanden]."

Diese Angaben sind identisch mit denen im Impressum — es empfiehlt sich, hier direkt dorthin zu verlinken, statt sie zu duplizieren und beim nächsten Umzug oder Namenswechsel zu vergessen zu aktualisieren.

5. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

„Beschwerden zur Barrierefreiheit dieses Angebots können an [eigener Feedback-Kontakt, z. B. E-Mail] gerichtet werden. Bundesweit zuständige Behörde: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Magdeburg."

Checkliste zur Veröffentlichung

Reihenfolge, in der die technische Umsetzung typischerweise abgearbeitet wird:

  1. Eigener Menüpunkt angelegt — nicht in den AGB versteckt, gleiches Gewicht wie Impressum und Datenschutzerklärung.
  2. Von jeder Seite aus im Footer verlinkt — nicht nur von der Startseite.
  3. Seite selbst geprüft: durchsuchbarer Text statt PDF-Scan, per Tastatur erreichbar, korrekte Überschriftenhierarchie, ausreichender Kontrast. Ein Scan der eigenen Erklärungsseite gehört zum Abschluss dazu — BFSG-Check prüft das automatisch mit.
  4. Alle fünf Punkte oben ausgefüllt — keine Platzhalter in eckigen Klammern mehr im veröffentlichten Text.
  5. Datum der letzten Aktualisierung sichtbar gesetzt.
  6. Bekannte Mängel konkret benannt statt pauschal umschrieben — Bereich + betroffenes WCAG-Kriterium, wie im Beispiel zu Punkt 3.
  7. Nach jedem Audit und jeder größeren Überarbeitung erneut geprüft, ob Status und Mängelliste noch stimmen — eine veraltete Erklärung, die einen längst behobenen Mangel weiter als offen ausweist oder einen neuen verschweigt, verfehlt ihren Zweck unabhängig vom Datum im Footer.

Nächster Schritt

Wer die eigene Erklärung nach dieser Checkliste veröffentlicht hat, kann sie mit dem BFSG-Check automatisch gegenprüfen lassen: Der Scan erkennt, ob überhaupt eine Erklärung gefunden wird und ob strukturell erkennbare Anhaltspunkte für die fünf Bestandteile vorhanden sind — als kostenloser erster Schritt, bevor eine Prüfstelle den Inhalt im Detail bewertet. Für die vollständige rechtliche Einordnung der fünf Punkte siehe Barrierefreiheitserklärung nach BFSG, für die Frage, ob das eigene Angebot überhaupt betroffen ist, den BFSG-Pflichten-Überblick.

FAQ

Kann ich die Muster-Formulierungen unten einfach kopieren und veröffentlichen?
Nein, nicht wörtlich. Es sind Platzhalter-Vorlagen, die zeigen, WELCHE Angabe an welcher Stelle stehen muss — die eckigen Klammern müssen durch die tatsächlichen Fakten Ihres Angebots ersetzt werden (Prüfmethode, konkrete Lücken, Kontaktdaten, Datum). Eine unverändert übernommene Vorlage mit Platzhaltern erfüllt Anlage 3 nicht.
Was, wenn noch offene Mängel bestehen — darf ich die Erklärung trotzdem veröffentlichen?
Ja, das ist sogar der Regelfall. Anlage 3 verlangt keine vollständige Barrierefreiheit als Voraussetzung für die Erklärung, sondern eine ehrliche Beschreibung des Status inklusive bekannter Lücken und, soweit einschlägig, einer begründeten Ausnahme nach § 16 oder § 17 BFSG. Eine Erklärung, die Lücken verschweigt, ist das größere Risiko als eine, die sie benennt.
Reicht eine einmalige Veröffentlichung, oder muss ich die Erklärung pflegen?
Die Erklärung ist ein lebendes Dokument, kein einmaliges Formular. Nach jedem Audit, jeder größeren Überarbeitung und jeder behobenen oder neu entdeckten Barriere sollten Status und Datum aktualisiert werden — die Checkliste unten führt das als eigenen Schritt.
Wo finde ich die fünf gesetzlich vorgeschriebenen Punkte im Detail?
In unserem separaten Leitfaden zu den fünf Pflichtangaben nach Anlage 3 BFSG. Dieser Text hier setzt diesen Inhalt voraus und liefert nur die praktische Formulierungs- und Veröffentlichungs-Ebene dazu.

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Hamburg, Germany

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Deutsche Telekom MMS GmbH, headquartered in Dresden, is part of Deutsche Telekom's business customer division with more than 2,250 experts. Within Testing & Application Services it offers digital accessibility: audits and conformity assessments according to BITV 2.0, BFSGV, EN 301 549 and WCAG 2.1/2.2, an automated accessibility test (A3/W) with management dashboard, creation and conversion of accessible documents per EN 301 549 and PDF/UA, a modular seminar catalogue, and UX, process and project consulting. Industry pages include the public sector and healthcare.

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Barrierefreiheit Umsetzen Malekzadeh & Franzke GbR is a consultancy of two partners, registered in Greven, that is 100 percent specialised in digital accessibility. As a certified testing body in the BIK BITV-Test network it conducts BITV and WCAG tests using a 104-step procedure based on BITV 2.0 that also covers WCAG 2.2, referencing EN 301 549 and the German BFSG. The team includes people with disabilities who use assistive technologies daily, and gives developers targeted remediation guidance.

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